Karla Etschenberg, Flensburg:Beiträge der Sexualerziehung zur Gleichstellung der sexuellen OrientierungenSexualerziehung an den Schulen wurde in Deutschland (bzw. im ehemaligen Westdeutschland) offiziell möglich aufgrund einer Empfehlung der KMK (Kultusministerkonferenz) 1968. Da erschien das Stichwort 'Homosexualität' noch im Kontext mit problematischen Erscheinungen von Sexualität (Promiskuität, Prostitution, Abtreibung usw.). Nur zu verständlich - denn: § 175 StGB war noch unverändert gültig. Entsprechend sah auch der unterrichtliche Umgang mit dem Thema aus. - Seitdem hat sich vieles verändert: § 175 wurde abgeschafft, und auch die bis 1991 gemäss ICD-9 übliche Einstufung von Homosexualität als psychische Krankheit ist entfallen. In Schule und Unterricht machen sich Veränderungen meist sehr langsam bemerkbar. Das lag beim Thema 'Homosexualität an mindestens drei Gründen, auf die im Vortrag eingegangen wird.Inzwischen sind die gesellschaftlichen Veränderungen bezüglich des Umgangs mit Homosexuelität (bis hin zum 2001 inkraft getretenen Bundesgesetz zu Eingetragenen Partnerschaften bzw. eheähnlichen Verbindungen zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern) so weit fortgeschritten, dass die schulische Sexualerziehung dem Rechnung tragen kann und muss. Diesbezügliche Richtlinien zur Sexualerziehung einzelner Bundesländer sind aktualisiert worden und enthalten überarbeitete Formulierungen. Unterrichtsmaterialien erleichtern heute die Auseinandersetzung mit dem Thema und unterstützen das Ziel: Gleichstellung der sexuellen Orientierungen.
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